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[GELÖST] Frage zu FanArts und Zeichnungen der Mitglieder
#10
Pornos ohne AVS zu verbreiten kann einem bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe einbringen. Was Loli/Shota angeht:
§ 184b Abs. 1 schrieb:Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)[...]
Davon ausgehend, dass man generell auch gezeichnetes als Porno bezeichnet, sind Loli und Shota illegal. Mir ist kein Präzedenzfall zu diesem Thema bekannt, aber ich denke niemand will zu diesem werden. Außerdem sind Kinderpornos überall ein rotes Tuch und das Thema wird sehr emotional behandelt. Da will niemand auch nur annähernd den Anschein erwecken, dass er das dulden würde. Deshalb will auch keine Werbe-Firma oder Finanzdienstleister wirklich etwas damit zu tun haben.

Oh und allgemein ist 18+ Inhalt vom Hoster her gesehen nicht erlaubt.

いっぺん、死んでみる?


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RE: Frage zu FanArts und Zeichnungen der Mitglieder - Ai - 12.11.2011, 01:38



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